Maximilianeum - der Bayrische Landtag

Das Maximilianeum - der Bayrische Landtag

Maximilianeum - der Bayrische Landtag: Am anderen Ende der an der Residenz beginnenden, als Pracht�stra�e an�ge�leg�ten Maximilians�stra�e liegt am Isar-Hochufer der Bayrische Landtag, das Maximilianeum.
Die olympische Lage des bayrischen Parlaments habe ich in diesem Bild zu unterstreichen gesucht. Die Wasserf�lle, die mir dabei helfen, sind nun die W�sser der Steinklamm im Bayrischen Wald bei Spiegelau

Fotografie Steinklamm (Bildvordergrund): Fotograf Benreis Bild GNU-Lizenz f�r freie Dokumentation, Version 1.2 oder einer sp�teren Version (gilt damit auch f�r meine Collage).

Dieses Bild hat eine Geschichte.

2004 hatte ich die Idee zu diesem Bild: der Bayrische Landtag, entr�ckt auf einem fernen Planeten, ein olymischer Ort, in idealtypischer Landschaft. Ich suchte �ber die Google Bildersuche und fand ein Bild der Proxy Falls, Oregon, USA, das von der Landschaft her, von der Situation des Tales und der Wasserf�lle einen idealen Vordergrund abgab.
Mein damit geschaffenes Bild f�gte sich sehr gut in meine Bilderseria Moncia - Monacensia. Dieses Bild mit dem Titel Maximilianeum ist etwa seit Mai 2005 online.

Dann, 2014:

21.03.2014: Heute wurde die (Früher) oben gezeigte Collage seitens der berliner Rechtsanwaltskanzlei Denecke, Priess & Partner mit den Forderungen nach Entfernung des Bildes und der Zahlung von Nutzungsentsch�digung und Anwaltsgeb�ren per E-Mail abgemahnt. Am 22.03.2014 kam die (unvollst�ndige, siehe unten) Abmahnung auch per Briefpost.

Kommentar:

Spannend ist, dass ich das Bild der Proxy Falls etwa 2004 aus der Bildersuche der Suchmaschine Google gefischt habe. Da ich das Bild - ohne Wasserzeichen, Namensnennung oder Copyright-Vermerk - auf einer Website f�r Desktop-Wallpapers kostenlos zum Download fand, nahm ich (vorschnell?) an, dass es gemeinfrei sei.
Ich verwandte das Bild also in meiner eigenen Kreation, Bildsch�pfung - es entsprach genau meinen Vorstellungen f�r den Bildvordergrund meiner Bildidee. Allerdings verwendete ich nur Teile des Bildes und musste diese auch noch �berarbeiten, damit sie meinen Vorstellungen entsprachen. Damit beging ich, unwissentlich und fahrl�ssig, eine Urheberrechtsverletzung - so hei�t es.

Ich denke: in der Kunst ist Kopieren und Zitieren erlaubt. K�nstler wie Max Ernst, Kurt Schwitters, Robert Rauschenberg oder auch Andy Warhol haben immer wieder kopiert, zitiert, Elemente fremder Sch�pfungen, z.B. Zeitungsbilder und Ausschnitte verwendet.
Mein Bild ist eine kreative Sch�pfung, ausgehend von einer eigenen und eigenst�ndigen Idee. Das von mir seinerzeit verwendete fremde Bild ist eine blo�e Wiedergabe der Natur, wenn auch gekonnt fotografiert.

23.03.2014: Ich habe eine Quelle des verwendeten fremden Bildes nun gefunden - ein US-amerikanischer Fotoblog: www.vistanature.com/proxy-falls-three-sisters-wilderness-oregon-usa/. Das Bild wird auf dieser Seite anscheinend gemeinfrei, ohne Nennung eines Copyrights ausgestellt. Auch auf anderen Websites ist das Bild noch im Internet zu finden. Es wird dort weiterhin als Wallpaper/Desktop-Hintergrund ohne Benennung von Bildrechten zum Dowload angeboten.
 Ich habe �ber die Kommentarfunktion des Blogs der genannten Rechtehalterin der Bilder, Nena, eine Anfrage und eine Meinungsaussage hinterlassen, und keine Antwort erhalten. Ich vermute, es handelt sich um keine nat�rliche Person. Anders als auf deutschen Websites, auf denen, vor allem bei gewerblichen Websites, ein Impressum zwingend vorgeschrieben ist, ist auf dieser Website nichts dergleichen vorhanden. Es scheint sich auch um keine offensichtliche gewerbliche Nutzungsabsicht, ein Verkaufsangebot der Bilder zu handeln, da jedes entsprechende Angebot und eine Verkaufsplattform fehlen.

Mir gegen�ber ist die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Denecke, Priess & Partner als Vertreterin der Copyright Services International LLC aufgetreten und hat mir eine Abmahnung mit einer Gesamtforderung in H�he von ca. 1670,00 € zugestellt. Bislang noch nicht rechtsg�ltig, da der Nachweis der Beauftragung durch die Copyright Services International LLC mir noch nicht zugestellt wurde, genau so wenig wie der Nachweis seitens dieser Gesellschaft, dass sie seitens einer nat�rlichen Person/Urhebers/Urheberin des Bildes mit der Wahrung deren Bildrechte beauftragt ist.

Inzwischen habe ich den Fall dem Fernsehmagazin WISO vorgestellt.

31.03.2014: Inzwischen wurde die oben zitierte Seite des Fotoblogs www.vistanature.com mit dem originalen Bild und meinen Kommentaren vom Netz genommen. Die dem Original des amerikanischen Fotografen entsprechenden Bilder sind jedoch nach wie vor per Google Bildersuche auf mehreren Websites zum Download zu finden: proxy falls oregon

18.04.2014: Trotz gegenteiliger Verlautbarung haben es die berliner Anw�lte bislang unterlassen, mir Beweise vorzulegen.

23.04.2014: Heute wurden mir die Nachweise �bermittelt, dass die berliner Anw�lte tats�chlich die Bildrechte eines amerikanischen Fotografen vertreten. Um dessen Bildrechte nicht zu sch�digen, habe ich mein Werk zwischenzeitlich unkenntlich gemacht. Das Bild wird jedoch in K�rze in �berarbeiteter Form wieder bereit stehen.

Fragen: wie k�nnen mehrere, verschiedene Websites das Bild eines Fotografen (seit 10 Jahren) zum Download anbieten, in einer größe bis zu 2560 px x 1600 px, ohne Wasserzeichen, wenn der Fotograf selbst das Bild auf seiner Website nur in einer größe von 500 px x 391 px, mit seinem Wasserzeichen ver�ffentlicht? Werden auch die Wallpaper-Websites, die das betreffende Bild des amerikanischen Fotografen sozusagen im Original anbieten, abgemahnt?
Mein Bild maximilianeum.jpg schien nicht in der Google Bildersuche zu proxy falls oregon auf. Wie wurden die �bereinstimmungen mit dem Bild des amerikanischen Fotografen festgestellt?

24.04.2014: Das �berarbeitete Bild ist online.


Pixelbild (Photoshop), collagiert. Bildquellen: Eigene digitale Fotografien, freigegebene Bilder (NASA), Bild Wikimedia

 

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